Abrechnung

Kosten und Krankenkassen
besser eine HP Zusatzversicherung

Prinzipiell werden die Kosten für die Behandlung und die verschriebenen Medikamente beim Heilpraktiker von Privatkassen und Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen. Die jeweilige Höhe der Rückerstattung richtet sich nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag und der Kasse.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Heilpraktikerleistungen leider nicht. Klienten, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler. Die Behandlungskosten können aber in der Steuererklärung beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Alle von mir angebotenen Behandlungen werden nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt.


Bei weitergehenden Fragen können Sie mich gerne ansprechen.